Die Sozialhilfe nach dem SGB XII bildet zusammen mit dem Bürgergeld (SGB II) das nachrangige Sicherungsnetz unseres Sozialsystems. In dieser Fortbildung lernen die Teilnehmenden die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII, deren Schnittstellen zum SGB II und zu den sogenannten vorrangigen Sozialleistungen kennen. Sie erhalten Einblick über den Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie einen systematischen Überblick über die Leistungen der Existenzsicherung nach dem SGB XII und deren Unterschiede zum Bürgergeld. Im Rahmen der Fortbildung wird den Teilnehmer*innen ermöglicht, Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis der sozialen Arbeit anzusprechen.
Inhalt
- Überblick über das System sozialer Sicherung – vorrangige Sozialleistungen
- Anspruchsvoraussetzungen für die Existenzsicherungsleistungen im SGB XII
- Schnittstelle zu SGB II: Wer gehört in welches Leistungssystem?
- Nachranggrundsatz der Sozialhilfe: Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie Heranziehung zum Unterhalt.
- Die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Unterschiede zum Bürgergeld
Methoden des Wissenstransfers
- Vortrag und Präsentation
- Einbeziehung der Teilnehmer*innen in das Unterrichtsgespräch
- Erläuterungen anhand von Fallbeispielen
- Diskussion von Lösungsansätzen
- Umfassendes Handout
Kompetenzerwerb
Im Rahmen der Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Existenzsicherung nach dem SBG XII und deren Unterschiede zum Bürgergeld. Sie lernen die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII kennen und erkunden deren Schnittstelle zum SGB II und zu den sogenannten vorrangigen Sozialleistungen.
Dozent*in
Frank Jäger, Referent für Sozialrecht und -politik
Catering
Als Teilnehmer*in erhalten Sie kalte und warme Getränke und Snacks. Ganztägige Veranstaltungen beinhalten zusätzlich unsere Mittagsverpflegung.