Was passiert, wenn es passiert? – Rechtssicheres Handeln in Kindertagesstätten Aufsichtspflicht, Haftung und strafrechtliche Verantwortung Bei der Betreuung von Kindern in Krippe, Kindergarten oder Hort können Unfälle passieren, ob in der Gruppe beim Spiel oder im Bewegungsraum, ob beim Toben im Außenbereich oder bei einem Ausflug. Wenn ein Kind verletzt wird kommt automatisch die Frage: Hätte das nicht verhindert werden müssen? Wer hatte die Aufsicht? Träger von Kindertagesstätten und die von ihnen eingesetzten Erziehungskräfte haben die Verpflichtung, an Stelle der Eltern für das Kind zu sorgen und darauf aufzupassen, dass es keinen Schaden erleidet oder anrichtet. Aber muss man es deshalb ständig überwachen, stets hinzuspringen, wenn Gefahr droht? Darf oder muss man sogar den Kindern einen Freiraum lassen, damit sie sich ausprobieren und eigene Erfahrungen machen können?
Inhalt
Beim Thema „Aufsichtspflicht und Haftung“ geht es nicht um einfache Rezepte und Lösungen. In dieser Veranstaltung wollen wir an Hand von Beispielsfällen Kriterien für die Aufsichtspflicht erarbeiten und zivilrechtliche, versicherungsrechtliche und strafrechtliche Risiken der Arbeit mit Kindern näher beleuchten. Neben der Frage nach Aufsichtspflicht und Haftung geht es auch darum, wie Unfälle vermieden werden können und welche Notfallmaßnahmen bei einem Unfall getroffen werden müssen, um den Schaden zu mildern. Dabei soll auf Fragestellungen aus der Praxis, die Erfahrungen und gegebenenfalls auch auf die Ängste der Teilnehmenden besonders eingegangen werden.
- Aufsichtspflicht von Erziehungskräften als Auftrag von Eltern und Träger
- Dimensionen der Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen
- Pädagogik und Aufsichtspflicht – wie geht das zusammen?
- Aufsichtspflicht und die Verantwortung von Trägern und Leitungskräften
- Wann sind Aufsichtspflichtverletzungen meldepflichtig?
- Aufsichtspflicht und gesetzliche Unfallversicherung
- Aufsichtspflicht und Kinderschutz
- Strafrechtliche Verantwortung
Kompetenzerwerb
Sie lernen die theoretischen Hintergründe zum Thema Aufsichtspflicht aus verschiedenen Perspektiven kennen, erarbeiten an Hand von Beispielfällen Kriterien für die Aufsichtsplicht Gemeinsam besprechen Sie Beispiele aus der Praxis und entwickeln Lösungsmöglichkeiten.
Dozent*in
Hartmut Gerstein, Jurist mit dem Schwerpunkt "Kinder- und Jugendhilfe", freiberuflicher Weiterbildner, Autor und Mitarbeiter bei dem von Wabnitz herausgegebenen Gemeinschaftskommentar GK-SGB VIII
Catering
Als Teilnehmer*in erhalten Sie kalte und warme Getränke und Snacks. Ganztägige Veranstaltungen beinhalten zusätzlich unsere Mittagsverpflegung.